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Garantie und Kundenservice
1. Die STIGA GmbH (Sitz Wien; nachfolgend auch kurz STIGA) bietet nachfolgend eine freiwillig geregelte zusätzliche Leistung. Diese Leistung kann der Kunde nach Maßgabe der Bedingungen in Anspruch nehmen. Es gilt immer, dass eine fach- und sachgerechte Nutzung vorgelegen haben muss.
STIGA hat das Recht, zur Erfüllung von Garantieansprüchen, Dritte Personen einzuschalten. Wobei die Entscheidungsbefugnis bei STIGA liegt.
Weiterhin uneingeschränkt, neben dieser freiwilligen Garantie, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche gegen STIGA zu. Der Käufer, Kunde, kann die gesetzlichen Ansprüche geltend machen, ohne das die Voraussetzung der freiwilligen Garantiebedingungen zu beachten sind.
2. Treten Material- oder Fabrikationsfehler auf, gewährt STIGA einen Anspruch auf kostenlosen Ersatz sowie Aus- und Einsatz der betroffenen Teile. Darüber hinaus, sind keine weiteren Ansprüche geltend machbar. Ausdrücklich ausgeschlossen sind sämtliche Wartungs-, Einstell- und Pflegearbeiten. Der Anspruch ist durch die ausgefüllte Garantiekarte, Onlineportal und / oder Kaufbeleg (Rechnung) gegenüber STIGA geltend zu machen.
3. Eine Garantie ist über das Garantieportal (auf stiga.at) der STIGA anzumelden. Der Service der STIGA wird sich zeitnah mit dem Kunden in Verbindung setzen und die Garantieleistung koordinieren.
4. Sollte eine Garantieleistung vorliegen, werden die Kosten für den Versand (Hin- und Rückversand) von STIGA übernommen.
5. Ausgeschlossen von der Garantie sind solche Teile, die infolge unsachgemäßer Bedienung oder Reparatur, mangelhafter Wartung oder üblicher Abnutzung unbrauchbar geworden sind. Auch sind sämtliche Verschleißteile ausgeschlossen. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie in Ihrer Gebrauchsanleitung. Die Gebrauchsanleitung ist Bestandteil dieser Garantiebedingungen. Voraussetzung für Garantieleistungen ist daher, dass der Kunde den Empfang der Gebrauchsanleitung schriftlich bestätigt und die darin enthaltenen Hinweise zu Bedienung, Wartung und Reparatur genauestens beachtet hat. Auch gilt als Voraussetzung, dass nur STIGA Originalersatzteile, Werkzeuge und Zubehöre eingesetzt werden. Wartungsarbeiten und Reparaturen sind ausschließlich von einem STIGA Fachpartner durchzuführen.
6. Die Garantiefrist beträgt bei ausschließlich privater Nutzung der STIGA Produkte 24 Monate, bei auch gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate. Hat das Gerät einen Betriebsstundenzähler, ist die Garantie auf ein Jahr beschränkt bzw. 250 Betriebsstunden. Ihr Lauf beginnt mit dem erstmaligen Kauf. Die Garantiefrist startet nicht erneut, wenn das Produkt privat oder gewerblich weiterverkauft wird. Auch eine Reparatur, inklusive des Ersatzes von Teilen, lässt die Garantie nicht von neuem beginnen.
7. Die Garantieausführung erfolgt so rasch wie möglich. STIGA behält sich das Recht vor, eine Nachbesserung oder einen Austausch vorzunehmen. Der Kunde kann keine umgehende Lieferung fordern. Damit sind Schadenersatzforderungen ausgeschlossen. Gesetzliche Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Verkäufer sind hiervon unberührt.
8. Eine Übersicht der Servicepartner kann in der Gebrauchsanleitung oder auf der Website von STIGA gefunden werden.