konventionelle Garantie

Diese konventionelle Garantie gilt für alle Motoren der Marke STIGA, die auf STIGA-Produkten der Reihen Schieberasenmäher, Aufsitzmäher und Frontmäher, wie unter dem folgenden Link aufgeführt, zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 gekauft und auf der offiziellen STIGA-Website registriert wurden www.stiga.com/at/.

Diese Garantie ist als Ergänzung zu den Garantien durch zwingende gesetzliche Bestimmungen gedacht, wobei davon ausgegangen wird, dass alle Garantierechte, die nach zwingenden Gesetzen oder Vorschriften gewährt werden, die jeweils in dem Staat, in dem der Kauf getätigt wurde, gelten, unberührt bleiben. Es versteht sich, dass die vollständige oder teilweise Nichtigkeit, Unrechtmäßigkeit, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Garantie nach den geltenden nationalen Gesetzen die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantie nicht berührt.


1. DEFINITIONEN

Käufer“: die natürliche Person, die das STIGA-Produkt, auf dem es installiert ist, auf der Website registriert hat www.stiga.com/at/.

"Kaufdatum": das ursprüngliche Kaufdatum des STIGA-Produkts vom autorisierten Wiederverkäufer, wie unten definiert, das auf der Quittung oder einem gleichwertigen Dokument angegeben ist;

"Laufzeit": 12 Monate ab Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung oder ab Ablauf eventueller weiterer offizieller STIGA-Garantieaktionen in Bezug auf die STIGA-Produkte und bereitgestellt von der STIGA-Gruppe (mit Ausnahme möglicher herkömmlicher Garantien, Verlängerungen oder Aufhebung der von Dritten anerkannten gesetzlichen Gewährleistung);

"Garantie": diese konventionelle Garantie;

"STIGA": der Garantiegeber [Stiga GmbH, with registered office in Carlbergergasse 66, A-1230 Wien, Austria];

Motoren“: Viertakt-Benzinmotoren der Marke STIGA und auf STIGA-Produkten installiert;

STIGA-Produkt(e)“: STIGA-Produkte aus der Reihe der Schieberasenmäher-, Aufsitz- und Frontmäher, wie unter dem folgenden Link aufgeführt auf denen die Motoren installiert sind;

"Autorisierter Händler": autorisierter STIGA-Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde, und/oder das nächste autorisierte Servicezentrum, wie angezeigt unter www.stiga.com/at/geschaft-finden/

 

2. GARANTIEBEDINGUNGEN

2.1 Gegenstand und Laufzeit der Garantie

STIGA garantiert die Motoren auf Produktions- und Materialfehler gemäß den unten aufgeführten Bedingungen, Beschränkungen und Bedingungen. Die Garantie dieses Dokuments gilt bei Eintritt der folgenden Umstände:

  1. die Original-STIGA-Motoren, die auf STIGA-Produkten installiert sind, wurden zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2022 bei autorisierten STIGA-Händlern oder über die offizielle STIGA-Website gekauft; und

  2. die STIGA-Produkte wurden www.stiga.com/at/produktregistrierung spätestens 30 Tage ab Kaufdatum registriert; und

  3. es handelt sich um STIGA-Produkte, bei denen die jährliche Wartung nachweislich durchgeführt wurde; und

  4. zugunsten des Käufers.

Die Garantie dieses Dokuments gilt für die gesamte Laufzeit wie oben definiert. 

2.2 Inhalt und Ausschlüsse dieser Garantie

Die Garantie gilt nur für die Motoren, wie oben definiert, unter Ausschluss aller anderen Komponenten, einschließlich insbesondere von Komponenten, die von Dritten hergestellt und auf STIGA-Produkten montiert wurden. Für solche Komponenten gilt die gesetzliche Gewährleistung.

Wenn STIGA das Vorhandensein eines Lasters oder eines Defekts am Motor anerkennt, der gemäß diesem Dokument innerhalb der Laufzeit dieser Garantie gültig geltend gemacht wird, beschränkt sich dieser nach alleinigem Ermessen von STIGA auf die folgenden alternativen Rechtsmittel:

  1. kostenlose Reparatur des Motors oder der Teile des Motors, die defekt sind; oder

  2. kostenloser Austausch des Motors oder der Teile des Motors, die defekt sind;

  3. Falls der Motortyp des als defekt befundenen Motors nicht verfügbar ist, ersetzt STIGA den defekten Motor (oder Teile davon) durch einen ähnlichen Motor mit dem gleichen Wert.

Die Eingriffe, Reparaturen und der Austausch erfolgen, sofern diese Garantie umfasst, ohne zusätzliche Kosten für den Käufer.

Unbeschadet des Vorstehenden ist in dieser Garantie Folgendes ausdrücklich ausgeschlossen: 

  1. Nicht originale STIGA-Motoren oder solche, die von einem nicht autorisierten STIGA-Händler gekauft wurden; 

  2. Motoren, die zur Probenahme und/oder Anzeige verwendet werden oder auf STIGA-Produkten installiert sind, die zur Probenahme und / oder Anzeige verwendet werden;

  3. Motoren, die vom Benutzer oder von Dritten modifiziert wurden;

  4. Mängel, die sich aus normalem Gebrauch ergeben;

  5. Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Motors und/oder des STIGA-Produkts, auf dem es installiert ist, verursacht wurden;

  6. Mängel, die durch falsche oder ungenügende Wartung verursacht wurden, wie z. B. Mängel, die durch Materialkorrosion, Verwendung aggressiver Reinigungsmittel oder unverträgliche Produkte, durch Befestigungen durch Dritte verursacht wurden, die nicht der autorisierte Händler sind;

  7. Mängel aufgrund von Unfällen und anderen Ereignissen, die nicht durch von dieser Garantie abgedeckte Mängel verursacht wurden;

  8. Mängel, die durch unvorsichtigen Transport des Produkts verursacht wurden (die Verantwortung liegt beim Kurier);

  9. Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs des STIGA-Produkts sichtbar oder leicht erkennbar waren;

  10. Veränderungen aufgrund von Umwelt-, Klima- oder anderen Bedingungen;

  11. spezifische Komponenten wie, aber nicht beschränkt auf Verschleißteile wie Gummidichtungen und jegliches Zubehör und alles, was als normaler Verschleiß durch den Gebrauch angesehen werden kann, wie Seile und Starterfedern, Kerzen, Filter.

  12. Tätigkeiten, die nicht mit Garantiereparaturen vergleichbar sind, wie, aber nicht beschränkt auf, Installation und Einstellung von Geräten, Überprüfungen der ordnungsgemäßen Funktion, Gebrauchsanweisungen und/oder andere Beratungs-, Pflege- und Wartungseingriffe.

Diese Garantie gilt ausschließlich für den Käufer, da sie sich aus der Registrierung auf der Website www.stiga.com ergibt.

Dieses Dokument stellt die einzige zusätzliche Garantie dar, die von STIGA für seine Motoren ausgestellt wird. Jede zusätzliche Klausel, Erweiterung oder implizite Garantie, die von anderen ausgestellt wird, ist ausdrücklich ausgeschlossen. STIGA haftet nicht für Schäden jeglicher Art, da seine Haftung auf das Ausprobieren der in dieser Garantie ausdrücklich angegebenen Abhilfemaßnahmen beschränkt ist, sofern die geltenden Gesetze nichts anderes vorsehen. Ausgeschlossen sind insbesondere indirekte Schäden, Folgeschäden oder zufällige Schäden.

Im Falle eines Garantieaustauschs eines Motors gilt Folgendes:

  1. der ersetzende Motor profitiert nicht von einer neuen Garantie gemäß den in diesem Dokument dargelegten Bedingungen;

  2. der ersetzte Motor wird Eigentum von Stiga.

2.3 Anspruchsverfahren

Um einen Anspruch im Rahmen dieser Garantie korrekt geltend zu machen, muss das folgende Verfahren unter Androhung des Verfalls befolgt werden. Die korrekte Ausführung des folgenden Verfahrens ermöglicht die Inanspruchnahme der Garantie, sofern der Mangel von STIGA gemäß diesem Dokument erkannt wird.

Um eine Reklamation bezüglich eines Lasters und/oder eines Defekts des Motors einzureichen, muss sich der Käufer innerhalb der Laufzeit an einen von STIGA autorisierten Händler wenden, das Produkt, auf dem der angeblich defekte Motor installiert ist, in guten Reinigungsbedingungen liefern, zusammen mit:

  1. Kopie des Kaufbelegs des Produkts und/oder eines gleichwertigen Dokuments mit Angabe der Identifikationsreferenzen, Typ und Modell des STIGA-Produkts, des Kaufdatums, des Lieferdatums des Produkts, des Namens des Käufers und des Ortes des Lieferung des Produkts;

  2. Dokument zum Nachweis der Registrierung des STIGA-Produkts auf der STIGA-Website;

  3. Nachweis über die jährliche Wartung des Produkts;

  4. eine detaillierte Beschreibung des Mangels;

  5. Angabe, ob ein Wille zur Rückgabe des Produkts besteht, wenn die Garantie nicht als wirksam anerkannt wurde.

Um zu überprüfen, ob das in diesem Absatz genannte Reklamationsverfahren korrekt durchgeführt wurde, wird das Datum der Lieferung des Produkts an den autorisierten Wiederverkäufer berücksichtigt.

Das Vorliegen des Mangels wird von STIGA oder den von ihr beauftragten Mitarbeitern überprüft; Daher unterliegt die Wirksamkeit der Garantie gemäß und für die Zwecke dieses Dokuments immer der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch STIGA.

Wenn STIGA nach einer gemäß diesem Dokument korrekt eingereichten Reklamation das Vorliegen des Mangels erkennt, wird das STIGA-Produkt nach Wahl von STIGA gemäß vorstehendem Absatz 2.1 ersetzt oder repariert.

 
3. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEIT

Diese Garantie unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. 

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit der Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung dieser Garantie ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.

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