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Zusätzliche Garantie STIGA Mähroboter

Diese konventionelle Garantie gilt für die Motoren und elektronischen Teile aller STIGA Mähroboter, sowohl kabelgeführter als auch autonomer Mähroboter, die zwischen dem 1.September 2022 und dem 31. Dezember 2025 gekauft und auf der offiziellen STIGA Website www.stiga.com/de/ registriert wurden. STIGA garantiert hiermit für den ePower-Akku für die Dauer der Garantie (wie unten definiert) oder für maximal 2.000 Ladezyklen, je nachdem, was zuerst eintritt, gegen Produktions- und Materialfehler.
Es versteht sich, dass der Akku eine begrenzte Lebensdauer hat und seine Ladekapazität mit der Zeit abnimmt, wodurch die Betriebsautonomie des Mähroboters verringert wird, ohne dass dies Auswirkungen auf seinen Betrieb hat.
Diese Garantie gilt zusätzlich zu den Garantien, die durch zwingende gesetzliche Bestimmungen vorgesehen sind. Alle Gewährleistungsrechte, die unter zwingenden Gesetzen oder Vorschriften von Zeit zu Zeit gelten, bleiben unberührt. Es wird davon ausgegangen, dass die Nichtigkeit, Unrechtmäßigkeit, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Garantie, ganz oder teilweise, die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantie nicht beeinträchtigt.

 

  1. DEFINITIONEN

„Jährliche Wartung“: die Wartungsarbeiten, die von einem autorisierten Wiederverkäufer am Mähroboter alle 12 Monate und somit jährlich über einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Kaufdatum durchgeführt werden.

„Autorisierter Wiederverkäufer / Händler“: STIGAs E-Commerce unter www.stiga.com/int/ und der autorisierte STIGA-Wiederverkäufer, bei dem der Mähroboter gekauft wurde, und/oder das nächstgelegene autorisierte Servicezentrum, wie unterwww.stiga.com/de/haendler-finden angegeben.

„ePower-Akku“: der (oder die) im Mähroboter installierte(n) Akku(s). 

„Elektronische Teile“: Für die Zwecke dieser Garantie sind unter elektronischen Teilen die Hauptplatine, die Platine für die Stromversorgung, die Spulenplatine, die Platinen für den Stoß- und den Hebesensor, die GNSS-Platinen und die Ladeplatine zu verstehen.

„Käufer“ oder "Kunde": die natürliche Person, die den Mähroboter für persönliche und nicht-gewerbliche Zwecke kauft, ein persönliches Konto erstellt und den gekauften Mähroboter auf der Website www.stiga.com/int/ registriert.

„Kaufdatum“: das erste Kaufdatum des STIGA-Robotermähers vom autorisierten Händler, wie unten definiert, angegeben auf dem Kassenbon oder einem gleichwertigen Dokument.

„Mähroboter“: sowohl kabelgeführte als auch autonome Mähroboter von STIGA nachstehend aufgeführt:
[2R3101118/ST1 - 2R3101018/ST2 - 2R3102018/ST2 - 2R5106018/ST1 - 2R7101328/ST1 - 2R7101128/ST1 - 2R7101228/ST1 - 2R7101028/ST2 - 2R7102028/ST1 - 2R9102028/ST1  2R9106028/ST1 - 2R9106128/ST1 - 2R9106228/ST1
auch einsehbar unter https://www.stiga.com/de/produkte/maehen/roboter.html 

"STIGA": der Bürge (Stiga S.p.A, mit Sitz in 31033 Castelfranco Veneto (TV), Umsatzsteuer-Nr.07684381002).

„Laufzeit": ein Zeitraum, der mit dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung oder dem Ablauf möglicher weiterer offizieller konventioneller STIGA-Garantieaktionen für den STIGA-Robotermäher beginnt und von der STIGA Group bereitgestellt wird (ausgenommen sind mögliche konventionelle Garantien, Verlängerungen oder Prolongationen der gesetzlichen Gewährleistung, die von ) und bis zu einer maximalen Gesamtgarantiezeit (unter Berücksichtigung sowohl der gesetzlichen als auch der konventionellen Garantie) von 5 Jahren ab Kaufdatum oder, beschränkt auf ePower-Akkus, bis zu maximal 2.000 Ladezyklen, je nachdem, was zuerst eintritt.

"Garantie": diese herkömmliche Garantie.


2. GARANTIEBEDINGUNGEN

2.1 Gegenstand und Laufzeit der Gewährleistung


STIGA garantiert die Elektronikteile sowie die Motoren der Mähroboter gegen Herstellungs- und Materialmängel nach den unten aufgeführten Bedingungen, Einschränkungen und Bedingungen. Diese Garantie unterliegt der Erfüllung aller folgenden Voraussetzungen:


1. der STIGA Mähroboter zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2025 von einem autorisierten STIGA-Händler gekauft wird und
2. der STIGA Mähroboter spätestens 30 Tage ab Kaufdatum auf www.stiga.com/de/produktregistrierung  registriert ist. Das Hochladen des Kaufbelegs ist erforderlich und
3.  Die jährliche Wartung des Mähroboters wurde jährlich von einem autorisierten STIGA-Händler oder einem Servicecenter durchgeführt, und der Käufer kann dies nachweisen.

 Die Garantie gilt ausschließlich zugunsten des Käufers.


2. 2 Inhalt und Einschränkung dieser Gewährleistung
Für den Fall, dass STIGA einen Mangel oder Defekt an den elektronischen Bauteilen oder dem Motor des Mähroboters feststellt, der gemäß diesem Dokument rechtswirksam geltend gemacht wurde, stellt STIGA dem Käufer nach eigenem Ermessen eine der folgenden alternativen Abhilfen zur Verfügung:
1. den Mähroboter oder seine defekten Teile unentgeltlich reparieren oder
2. unentgeltlicher Austausch des Mähroboters oder der defekten Teile davon; oder
3. Sollte der defekte Mähroboter nicht verfügbar sein, ersetzt STIGA den defekten Mähroboter (oder Teile davon) durch einen vergleichbaren Mähroboter mit gleichem Wert.
Die Eingriffe, Reparaturen und Ersatzleistungen im Rahmen dieser Garantie erfolgen ohne zusätzliche Kosten für den Käufer.

 

Die Garantie gilt nicht für:

1. Spezifische Bauteile, ausgenommen elektronische Teile oder Motoren des Mähroboters, jedoch nicht Teile, die normalem Verschleiß unterliegen, wie z. B. Klingen, Räder und Dichtungen sowie sämtliches Zubehör. Es versteht sich von selbst, dass solche Komponenten in vollem Umfang von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt bleiben.
2. Ladestation, Kabel und Tastatur;
3. Nicht originale STIGA Mähroboter oder solche, die von einem nicht autorisierten STIGA-Händler gekauft wurden;
4. Mähroboter für die Probenahme und/oder Anzeige;
5. Mähroboter, die vom Käufer oder von Dritten modifiziert wurden;
6. Mängel, die sich aus dem normalen Gebrauch ergeben;
7. Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Mähroboters verursacht wurden;
8. Mängel, die durch unsachgemäße oder unzureichende Wartung verursacht wurden, z. B. durch Materialkorrosion, Verwendung aggressiver Reinigungsmittel oder inkompatibler Produkte, durch Befestigungen, die von anderen Dritten als dem autorisierten Wiederverkäufer vorgenommen wurden;
9. Mängel aufgrund von Unfällen und anderen Ereignissen, die nicht durch Mängel verursacht wurden, die unter diese Garantie fallen;
10. Mängel, die durch unvorsichtigen Transport des Produkts verursacht wurden (die Verantwortung liegt beim Kurier);
11. Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs des STIGA Mähroboters sichtbar oder leicht erkennbar waren;
12. Veränderungen aufgrund von Umwelt-, Klima- oder sonstigen Bedingungen;

Diese Garantie gilt ausschließlich für den Käufer, wie sie sich aus der Registrierung auf der Website www.stiga.com/de/ ergibt.


STIGA haftet im Rahmen dieser Garantie nicht für Schäden jeglicher Art, da seine Haftung auf die in dieser Garantie ausdrücklich genannten Abhilfemaßnahmen beschränkt ist, es sei denn, die geltenden Gesetze sehen etwas anderes vor. Insbesondere sind indirekte Folgeschäden oder zufällige Schäden ausgeschlossen.

Im Falle eines Garantieaustauschs eines Mähroboters:

  1. Der ersetzte Mähroboter profitiert nicht von einer neuen herkömmlichen Garantie gemäß den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen;

  2. der ersetzte Mähroboter geht in das Eigentum von Stiga über.

2.3 Beschwerdeverfahren

Um einen Anspruch im Rahmen dieser Garantie ordnungsgemäß geltend zu machen, wird das folgende Verfahren unter Androhung des Verfalls befolgt. Die ordnungsgemäße Durchführung des folgenden Verfahrens ermöglicht die Inanspruchnahme der Garantie, sofern der Mangel von STIGA gemäß diesem Dokument erkannt wird.

Um einen Anspruch wegen eines Mangels und/oder eines Fehlers am Rasenmähroboter geltend zu machen, muss der Käufer innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung des Mangels und/oder Fehlers einen autorisierten Händler kontaktieren. Der Käufer verpflichtet sich, den STIGA-Mähroboter nach Feststellung des Mangels nicht mehr zu verwenden.

Der Käufer verpflichtet sich, die Anweisungen des autorisierten Händlers zu befolgen und den Rasenmähroboter sauber an den autorisierten Händler zurückzugeben, zusammen mit:

1. Kopie des Buchungsbelegs über den Kauf des Mähroboters und/oder eines gleichwertigen Dokuments, das die Identifikationsnummer, den Typ und das Modell des Mähroboters STIGA, das Kaufdatum, das Lieferdatum des Mähroboters, den Namen des Käufers und den Lieferort des Mähroboters angibt;
2. Nachweis der Registrierung des STIGA Mähroboters auf der STIGA Website;
3. Nachweis der jährlichen Wartung des Mähroboters;
4. eine ausführliche Beschreibung des Mangels;
5. Angabe, ob ein Wille zur Rückgabe des Mähroboters besteht, wenn die Garantie nicht als wirksam anerkannt wurde.

Das Vorliegen des Mangels wird von STIGA oder von ihr beauftragten Mitarbeitern überprüft; daher unterliegt die Wirksamkeit der Garantie gemäß und für die Zwecke dieses Dokuments stets der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch STIGA.

 

3. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEIT

Diese Garantie unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung dieser Garantie ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.

 

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