Zusätzliche Garantie STIGA Mähroboter

Diese konventionelle Garantie gilt für die Motoren und elektronischen Teile aller STIGA-Mähroboter, sowohl der kabelgeführten als auch der autonomen, die zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2024 gekauft und auf der offiziellen STIGA-Website www.stiga.com/de/ registriert wurden.
Der Akku ist für maximal 5 Jahre oder maximal 2.000 Ladezyklen, je nachdem, was zuerst eintritt, gegen Herstellungsfehler garantiefähig.
Diese Garantie gilt zusätzlich zu den Garantien, die durch zwingende gesetzliche Bestimmungen vorgesehen vorgegeben sind. Alle Gewährleistungsrechte, die sich aus geltenden Gesetzen oder Vorschriften ergeben, die von Zeit zu Zeit in dem jeweiligen Land gültig sind, in dem der Kauf getätigt wurde, bleiben davon unberührt. Es wird davon ausgegangen, dass die Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Garantie gemäß den geltenden nationalen Gesetzen die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantie nicht berührt.

 

1. DEFINITIONEN
"Käufer": die natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht mit einer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit verbunden sind, und die den STIGA-Rasenmäherroboter auf der Website www.stiga.com/int/ registriert hat.
"ePower-Batterie": die im Mähroboter installierte(n) Batterie(n).
"Kaufdatum": das auf der Quittung oder einem gleichwertigen Dokument angegebene Datum des ursprünglichen Kaufs des STIGA-Robotermähers beim autorisierten Händler, wie unten definiert.
"Laufzeit": [36] Monate ab dem Ablauf der gesetzlichen Garantie oder ab dem Ablauf eventueller weiterer offizieller STIGA-Garantiekampagnen, die den STIGA-Mähroboter betreffen und von der STIGA-Gruppe gewährt werden (unter Ausschluss eventueller konventioneller Garantien, Verlängerungen oder Prorogationen der gesetzlichen Garantie, die von Dritten angeboten werden), und bis zu einer maximalen Gesamtgarantiezeit (unter Berücksichtigung sowohl der gesetzlichen als auch der konventionellen Garantie) von 5 Jahren ab dem betreffenden Kauf. Für ePower-Batterien beträgt die Lebensdauer maximal 5 Jahre oder maximal 2.000 Ladezyklen, je nachdem, was zuerst eintritt.
"Garantie": diese herkömmliche Garantie.
"Elektronische Teile": Im Sinne dieser Garantie gelten als elektronische Teile die Hauptplatine, die Stromversorgungsplatine, die Spulenplatine, die Stoß- und Hebesensorplatine, die GNSS-Platine und die Ladeplatine.
"STIGA": der Garantiegeber [Stiga GmbH, mit Sitz in der Zeppelinstr. 42 D-47638 Straelen, Deutschland, USt. ID-Nr. DE 114953135 HRB 4167]. 
"Mähroboter": sowohl kabelgeführte als auch autonome Mähroboter von STIGA, im Folgenden aufgeführt: 
[*2R3101118/ST1, 2R3101018/ST2, 2R3102018/ST2, 2R7102028/ST1    ,2R9102028/ST1, 2R9106028/ST1, 2R3100018/ST1, 2R5106018/ST1, 2R7101128/ST1, 2R7101228/ST1, 2R7101028/ST2, 2R9106128/ST1, 2R9106228/ST1], 2R5106018/ST1, 2R7101028/ST2, 2R7101128/ST1, 2R7101228/ST1, 2R9106128/ST1, 2R9106228/ST1
auch sichtbar unter www.stiga.com/de/produkte/mahen/roboter.html#page-title-heading ]
"Autorisierter Händler": autorisierter STIGA-Händler, bei dem das Produkt erworben wurde, und/oder das nächstgelegene autorisierte Servicezentrum, wie unter www.stiga.com/de/geschaft-finden angezeigt.

 

2. GARANTIEBEDINGUNGEN

2.1 Gegenstand und Dauer der Garantie
STIGA garantiert die elektronischen Teile sowie die Motoren der Mähroboter vor Produktions- und Materialfehlern gemäß den unten aufgeführten Bedingungen und Einschränkungen. Diese Garantie unterliegt der Erfüllung aller folgenden Bedingungen:
der STIGA Mähroboter wird zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2024 bei einem autorisierten STIGA-Händler gekauft; und
der STIGA Mähroboter wird spätestens 30 Tage nach dem Kaufdatum auf www.stiga.com/de/produktregistrierung  registriert; und
die jährliche Wartung ab dem Kaufdatum regelmäßig durchgeführt wurde und der Käufer dies nachweisen kann.
Die Garantie gilt ausschließlich zugunsten des Käufers.


2.2 Inhalt und Einschränkung dieser Garantie
Falls STIGA einen Mangel oder Defekt an den elektronischen Teilen oder dem Motor des Mähroboters feststellt, der gemäß diesem Dokument geltend gemacht wird, bietet STIGA dem Käufer nach eigenem Ermessen eine der folgenden Alternativen an:
Kostenlose Reparatur des Mähroboters oder der defekten Teile; oder
kostenloser Ersatz des Mähroboters oder der mangelhaften Teile; oder
falls der als defekt befundene Mähroboter-Typ nicht verfügbar ist, ersetzt STIGA den defekten Mähroboter (oder Teile davon) durch einen ähnlichen Mähroboter mit gleichem Wert.
Die Eingriffe, Reparaturen und Ersatzlieferungen im Rahmen dieser Garantie erfolgen ohne zusätzliche Kosten für den Käufer.
Die Garantie gilt nicht für: 
Spezifische Komponenten, die keine elektronischen Teile oder Motoren des Mähroboters sind, jedoch keine Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen, wie z.B. Messer, Räder und Dichtungen sowie jegliches Zubehör. Es wird davon ausgegangen, dass diese Komponenten weiterhin in vollem Umfang durch die gesetzliche Garantie abgedeckt sind.
Ladestation, Verkabelung und Tastatur;
Mähroboter, die keine Original-STIGA-Roboter sind oder die von einem nicht autorisierten STIGA-Händler gekauft wurden;
Mähroboter, die zur Bemusterung und/oder Vorführung verwendet werden; die an den Käufer vermietet oder als vorübergehender Ersatz geliefert werden;
Mähroboter, die vom Käufer oder von Dritten verändert wurden;
Defekte, die durch normalen Gebrauch entstehen;
Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch des Mähroboters entstanden sind;
Mängel, die durch unsachgemäße oder unzureichende Wartung verursacht werden, wie z. B. Mängel, die durch Materialkorrosion, Verwendung aggressiver Reinigungsmittel oder inkompatibler Produkte sowie durch Befestigungen durch Dritte, die nicht der Vertragshändler sind, entstehen;
Defekte, die durch Unfälle und andere Ereignisse entstanden sind, die nicht durch Defekte verursacht wurden, die durch diese Garantie abgedeckt sind;
Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs des STIGA-Robotermähers sichtbar oder leicht feststellbar waren;
Veränderungen, die auf Umwelt-, Klima- oder andere Bedingungen zurückzuführen sind;
Diese Garantie gilt ausschließlich für den Käufer, da sie sich aus der Registrierung auf der Website www.stiga.com/de/ ergibt.
STIGA haftet im Rahmen dieser Garantie nicht für Schäden jeglicher Art, da ihre Haftung auf die in dieser Garantie ausdrücklich angegebenen Abhilfemaßnahmen beschränkt ist, sofern die geltenden Gesetze nichts anderes vorsehen. Insbesondere sind indirekte Schäden, Folgeschäden oder zufällige Schäden ausgeschlossen.
Im Falle des Garantieaustausch eines Mähroboters:
Der ausgetauschte Mähroboter ist nicht befähigt für eine neue konventionelle Garantie gemäß den in diesem Dokument festgelegten Bestimmungen und Bedingungen;
der ausgetauschte Mähroboter geht in das Eigentum von STIGA über.


2.3 Reklamationsverfahren
Um einen Anspruch im Rahmen dieser Garantie korrekt geltend zu machen, muss das folgende Verfahren unter Androhung der Verwirkung eingehalten werden. Die korrekte Durchführung des folgenden Verfahrens ermöglicht die Inanspruchnahme der Garantie, vorausgesetzt, dass der Mangel von STIGA gemäß diesem Dokument anerkannt wird.
Um einen Defekt und/oder einen Mangel am Robot-Rasenmäher zu reklamieren, muss sich der Käufer innerhalb von 15 Tagen nach Entdeckung des Defekts und/oder der Störung an einen STIGA-Vertragshändler wenden. Der Käufer verpflichtet sich, den defekten Rasenmäher nach der Feststellung des Mangels nicht mehr zu benutzen.
Der Käufer verpflichtet sich, den Mähroboter in einem sauberen Zustand an den Vertragshändler zurückzugeben, zusammen mit:
Eine Kopie des Kaufbelegs des Mähroboters und/oder eines gleichwertigen Dokuments, aus dem die Kenndaten, der Typ und das Modell des Mähroboters von STIGA, das Kaufdatum, das Lieferdatum des Mähroboters, der Name des Käufers und der Lieferort des Mähroboters hervorgehen;
ein Beleg für die Registrierung des STIGA-Robotermähers auf der STIGA-Website;
ein Nachweis über die jährliche Wartung des Mähroboters;
eine detaillierte Beschreibung des Mangels;
die Angabe, ob ein Wille zur Rückgabe des Mähroboters besteht, wenn die Garantie nicht als wirksam anerkannt wurde.
Das Vorhandensein des Mangels wird von der STIGA oder dem von ihr beauftragten Personal überprüft; daher unterliegt die Wirksamkeit der Garantie gemäß und im Sinne des vorliegenden Dokuments stets der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch die STIGA.

3. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND
Die vorliegende Garantie unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat. 
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung dieser Garantie ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts des Landes, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat.

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