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Diese konventionelle Garantie gilt für die Motoren und elektronischen Teile aller STIGA-Mähroboter, sowohl der kabelgeführten als auch der autonomen, die zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2023 gekauft und auf der offiziellen STIGA-Website www.stiga.com/de/ registriert wurden.
Diese Garantie gilt zusätzlich zu den Garantien, die durch zwingende gesetzliche Bestimmungen vorgesehen vorgegeben sind. Alle Gewährleistungsrechte, die sich aus geltenden Gesetzen oder Vorschriften ergeben, die von Zeit zu Zeit in dem jeweiligen Land gültig sind, in dem der Kauf getätigt wurde, bleiben davon unberührt. Es wird davon ausgegangen, dass die Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Garantie gemäß den geltenden nationalen Gesetzen die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantie nicht berührt.
1. DEFINITIONEN
"Käufer": die natürliche Person, die den STIGA-Robotermäher auf der Website www.stiga.com/de/ registriert hat.
"Kaufdatum": das auf der Quittung oder einem gleichwertigen Dokument angegebene Datum des ursprünglichen Kaufs des STIGA-Robotermähers beim autorisierten Händler, wie unten definiert.
"Laufzeit": [36] Monate ab dem Ablauf der gesetzlichen Garantie oder ab dem Ablauf eventueller weiterer offizieller STIGA-Garantiekampagnen, die den STIGA-Mähroboter betreffen und von der STIGA-Gruppe gewährt werden (unter Ausschluss eventueller konventioneller Garantien, Verlängerungen oder Prorogationen der gesetzlichen Garantie, die von Dritten angeboten werden), und bis zu einer maximalen Gesamtgarantiezeit (unter Berücksichtigung sowohl der gesetzlichen als auch der konventionellen Garantie) von 5 Jahren ab dem betreffenden Kauf.
"Garantie": diese herkömmliche Garantie.
"STIGA": der Garantiegeber [Stiga GmbH, mit Sitz in der Zeppelinstr. 42 D-47638 Straelen, Deutschland,USt. ID-Nr. DE 114953135 HRB 4167].
"Mähroboter": sowohl kabelgeführte als auch autonome Mähroboter von STIGA, im Folgenden aufgeführt:
[*2R3101118/ST1, 2R3101018/ST2, 2R3102018/ST2, 2R7102028/ST1 , 2R9102028/ST1, 2R9106028/ST1, 2R3100018/ST1 auch sichtbar unter www.stiga.com/de/produkte/mahen/roboter.html]
"Autorisierter Händler": autorisierter STIGA-Händler, bei dem das Produkt erworben wurde, und/oder das nächstgelegene autorisierte Servicezentrum, wie unter www.stiga.com/de/geschaft-finden angezeigt.
2. GARANTIEBEDINGUNGEN
2.1 Gegenstand und Dauer der Garantie
STIGA garantiert die elektronischen Teile sowie die Motoren der Mähroboter vor Produktions- und Materialfehlern gemäß den unten aufgeführten Bedingungen und Einschränkungen. Diese Garantie unterliegt der Erfüllung aller folgenden Bedingungen:
der STIGA Mähroboter wird zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2023 bei einem autorisierten STIGA-Händler gekauft; und
der STIGA Mähroboter wird spätestens 30 Tage nach dem Kaufdatum auf www.stiga.com/de/produktregistrierung registriert; und
die jährliche Wartung durchgeführt wurde und der Käufer diese nachweisen kann.
Die Garantie gilt für die gesamte, oben definierte Laufzeit und gilt ausschließlich zugunsten des Käufers.
2.2 Inhalt und Einschränkung dieser Garantie
Falls STIGA einen Mangel oder Defekt an den elektronischen Teilen oder dem Motor des Mähroboters feststellt, der gemäß diesem Dokument geltend gemacht wird, bietet STIGA dem Käufer nach eigenem Ermessen eine der folgenden Alternativen an:
Kostenlose Reparatur des Mähroboters oder der defekten Teile; oder
kostenloser Ersatz des Mähroboters oder der mangelhaften Teile; oder
falls der als defekt befundene Mähroboter-Typ nicht verfügbar ist, ersetzt STIGA den defekten Mähroboter (oder Teile davon) durch einen ähnlichen Mähroboter mit gleichem Wert.
Die Eingriffe, Reparaturen und der Ersatz, sofern sie durch diese Garantie abgedeckt sind, erfolgen ohne zusätzliche Kosten für den Käufer.
Die Garantie gilt nicht für:
Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen, wie z.B. Messer, Räder und Dichtungen sowie jegliches Zubehör. Es wird davon ausgegangen, dass diese Teile vollständig durch die gesetzliche Garantie abgedeckt sind.
EPower-Batterien, wobei davon ausgegangen wird, dass die Batterien durch die gesetzliche Garantie oder die STIGA-spezifischen Garantierichtlinien für ePower-Batterien abgedeckt sind, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist;
nicht originale STIGA Mähroboter oder solche, die bei einem nicht autorisierten STIGA-Händler gekauft wurden;
Mähroboter, die zur Bemusterung und/oder Vorführung verwendet werden;
Mähroboter, die vom Käufer oder von Dritten verändert wurden;
Defekte, die durch normalen Gebrauch entstehen;
Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch des Mähroboters entstanden sind;
Mängel, die durch unsachgemäße oder unzureichende Wartung verursacht werden, wie z. B. Mängel, die durch Korrosion des Materials, Verwendung aggressiver Reinigungsmittel oder inkompatibler Produkte oder durch Befestigungen durch Dritte, die nicht der Vertragshändler sind, entstehen;
Mängel, die auf Unfälle und andere Ereignisse zurückzuführen sind, die nicht durch Mängel verursacht wurden, die von dieser Garantie abgedeckt sind;
Mängel, die durch unsachgemäßen Transport des Produkts verursacht wurden (die Verantwortung liegt beim Kurierdienst);
Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs des STIGA-Mähroboters sichtbar oder leicht feststellbar waren;
Veränderungen aufgrund von Umwelt-, Klima- oder anderen Bedingungen;
Mängel, die durch fehlerhafte, mangelnde oder nicht durchgeführte Software-Übertragung, Programmierung, Aktualisierungen, App-Funktionen verursacht oder auf mobile Endgeräte Dritter zurückzuführen sind.
Diese Garantie gilt ausschließlich für den Käufer, da sie sich aus der Registrierung auf der Website www.stiga.com/de/ ergibt.
STIGA haftet im Rahmen dieser Garantie nicht für Schäden jeglicher Art, da ihre Haftung auf die in dieser Garantie ausdrücklich angegebenen Abhilfemaßnahmen beschränkt ist, sofern die geltenden Gesetze nichts anderes vorsehen. Insbesondere sind indirekte Schäden, Folgeschäden oder zufällige Schäden ausgeschlossen.
Im Falle des Garantieaustausch eines Mähroboters:
Der ausgetauschte Mähroboter ist nicht befähigt für eine neue Garantie gemäß den in diesem Dokument festgelegten Bestimmungen und Bedingungen;
der ausgetauschte Mähroboter geht in das Eigentum von STIGA über.
2.3 Reklamationsverfahren
Um einen Anspruch im Rahmen dieser Garantie korrekt geltend zu machen, muss das folgende Verfahren unter Androhung der Verwirkung eingehalten werden. Die korrekte Durchführung des folgenden Verfahrens ermöglicht die Inanspruchnahme der Garantie, vorausgesetzt, dass der Mangel von STIGA gemäß diesem Dokument anerkannt wird.
Um einen Mangel und/oder Defekt am Mähroboter zu reklamieren, muss sich der Käufer innerhalb der Frist an einen von STIGA autorisierten Händler wenden und den angeblich defekten Mähroboter in einwandfreiem Zustand zusammen mit folgenden Unterlagen übergeben:
Eine Kopie des Kaufbelegs des Mähroboters und/oder eines gleichwertigen Dokuments, aus dem die Kenndaten, der Typ und das Modell des Mähroboters von STIGA, das Kaufdatum, das Lieferdatum des Mähroboters, der Name des Käufers und der Lieferort des Mähroboters hervorgehen;
ein Beleg für die Registrierung des STIGA-Robotermähers auf der STIGA-Website;
ein Nachweis über die jährliche Wartung des Mähroboters;
eine detaillierte Beschreibung des Mangels;
die Angabe, ob ein Wille zur Rückgabe des Mähroboters besteht, wenn die Garantie nicht als wirksam anerkannt wurde.
Das Vorhandensein des Mangels wird von der STIGA oder dem von ihr beauftragten Personal überprüft; daher unterliegt die Wirksamkeit der Garantie gemäß und im Sinne des vorliegenden Dokuments stets der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch die STIGA.
3. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND
Die vorliegende Garantie unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung dieser Garantie ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.