Zusätzliche Garantie STIGA Mähroboter
Diese konventionelle Garantie gilt für die Motoren und elektronischen Teile aller STIGA Mähroboter, sowohl kabelgeführter als auch autonomer Mähroboter, die zwischen dem 1.September 2022 und dem 31. Dezember 2025 gekauft und auf der offiziellen STIGA Website www.stiga.com/de/ registriert wurden. STIGA garantiert hiermit für den ePower-Akku für die Dauer der Garantie (wie unten definiert) oder für maximal 2.000 Ladezyklen, je nachdem, was zuerst eintritt, gegen Produktions- und Materialfehler.
Es versteht sich, dass der Akku eine begrenzte Lebensdauer hat und seine Ladekapazität mit der Zeit abnimmt, wodurch die Betriebsautonomie des Mähroboters verringert wird, ohne dass dies Auswirkungen auf seinen Betrieb hat.
Diese Garantie gilt zusätzlich zu den Garantien, die durch zwingende gesetzliche Bestimmungen vorgesehen sind. Alle Gewährleistungsrechte, die unter zwingenden Gesetzen oder Vorschriften von Zeit zu Zeit gelten, bleiben unberührt. Es wird davon ausgegangen, dass die Nichtigkeit, Unrechtmäßigkeit, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Garantie, ganz oder teilweise, die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantie nicht beeinträchtigt.
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DEFINITIONEN
„Jährliche Wartung“: die Wartungsarbeiten, die von einem autorisierten Wiederverkäufer am Mähroboter alle 12 Monate und somit jährlich über einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Kaufdatum durchgeführt werden.
„Autorisierter Wiederverkäufer / Händler“: STIGAs E-Commerce unter www.stiga.com/de/ und der autorisierte STIGA-Wiederverkäufer, bei dem der Mähroboter gekauft wurde, und/oder das nächstgelegene autorisierte Servicezentrum, wie unter www.stiga.com/de/haendler-finden angegeben.
„ePower-Akku“: der (oder die) im Mähroboter installierte(n) Akku(s).
„Elektronische Teile“: Für die Zwecke dieser Garantie sind unter elektronischen Teilen die Hauptplatine, die Platine für die Stromversorgung, die Spulenplatine, die Platinen für den Stoß- und den Hebesensor, die GNSS-Platinen und die Ladeplatine zu verstehen.
„Käufer“ oder "Kunde": die natürliche Person, die den Mähroboter für persönliche und nicht-gewerbliche Zwecke kauft, ein persönliches Konto erstellt und den gekauften Mähroboter auf der Website www.stiga.com/de/produktregistrierung.
„Kaufdatum“: das erste Kaufdatum des STIGA-Robotermähers vom autorisierten Händler, wie unten definiert, angegeben auf dem Kassenbon oder einem gleichwertigen Dokument.
„Mähroboter“: sowohl kabelgeführte als auch autonome Mähroboter von STIGA nachstehend aufgeführt:
[2R3101118/ST1 - 2R3101018/ST2 - 2R3102018/ST2 - 2R5106018/ST1 - 2R7101328/ST1 - 2R7101128/ST1 - 2R7101228/ST1 - 2R7101028/ST2 - 2R7102028/ST1 - 2R9102028/ST1 2R9106028/ST1 - 2R9106128/ST1 - 2R9106228/ST1
auch einsehbar unter https://www.stiga.com/de/produkte/maehen/roboter.html
"STIGA": der Bürge (Stiga S.p.A, mit Sitz in 31033 Castelfranco Veneto (TV), Umsatzsteuer-Nr.07684381002).
„Laufzeit": ein Zeitraum, der mit dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung oder dem Ablauf möglicher weiterer offizieller konventioneller STIGA-Garantieaktionen für den STIGA-Robotermäher beginnt und von der STIGA Group bereitgestellt wird (ausgenommen sind mögliche konventionelle Garantien, Verlängerungen oder Prolongationen der gesetzlichen Gewährleistung, die von ) und bis zu einer maximalen Gesamtgarantiezeit (unter Berücksichtigung sowohl der gesetzlichen als auch der konventionellen Garantie) von 5 Jahren ab Kaufdatum oder, beschränkt auf ePower-Akkus, bis zu maximal 2.000 Ladezyklen, je nachdem, was zuerst eintritt.
"Garantie": diese herkömmliche Garantie.
2. GARANTIEBEDINGUNGEN
2.1 Gegenstand und Laufzeit der Gewährleistung
STIGA garantiert die Elektronikteile sowie die Motoren der Mähroboter gegen Herstellungs- und Materialmängel nach den unten aufgeführten Bedingungen, Einschränkungen und Bedingungen. Diese Garantie unterliegt der Erfüllung aller folgenden Voraussetzungen:
1. der STIGA Mähroboter zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2025 von einem autorisierten STIGA-Händler gekauft wird und
2. der STIGA Mähroboter spätestens 30 Tage ab Kaufdatum auf www.stiga.com/de/produktregistrierung registriert ist. Das Hochladen des Kaufbelegs ist erforderlich und
3. Die jährliche Wartung des Mähroboters wurde jährlich von einem autorisierten STIGA-Händler oder einem Servicecenter durchgeführt, und der Käufer kann dies nachweisen.
Die Garantie gilt ausschließlich zugunsten des Käufers.
2. 2 Inhalt und Einschränkung dieser Gewährleistung
Für den Fall, dass STIGA einen Mangel oder Defekt an den elektronischen Bauteilen oder dem Motor des Mähroboters feststellt, der gemäß diesem Dokument rechtswirksam geltend gemacht wurde, stellt STIGA dem Käufer nach eigenem Ermessen eine der folgenden alternativen Abhilfen zur Verfügung:
1. den Mähroboter oder seine defekten Teile unentgeltlich reparieren oder
2. unentgeltlicher Austausch des Mähroboters oder der defekten Teile davon; oder
3. Sollte der defekte Mähroboter nicht verfügbar sein, ersetzt STIGA den defekten Mähroboter (oder Teile davon) durch einen vergleichbaren Mähroboter mit gleichem Wert.
Die Eingriffe, Reparaturen und Ersatzleistungen im Rahmen dieser Garantie erfolgen ohne zusätzliche Kosten für den Käufer.
Die Garantie gilt nicht für:
1. Spezifische Bauteile, ausgenommen elektronische Teile oder Motoren des Mähroboters, jedoch nicht Teile, die normalem Verschleiß unterliegen, wie z. B. Klingen, Räder und Dichtungen sowie sämtliches Zubehör. Es versteht sich von selbst, dass solche Komponenten in vollem Umfang von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt bleiben.
2. Ladestation, Kabel und Tastatur;
3. Nicht originale STIGA Mähroboter oder solche, die von einem nicht autorisierten STIGA-Händler gekauft wurden;
4. Mähroboter für die Probenahme und/oder Anzeige;
5. Mähroboter, die vom Käufer oder von Dritten modifiziert wurden;
6. Mängel, die sich aus dem normalen Gebrauch ergeben;
7. Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Mähroboters verursacht wurden;
8. Mängel, die durch unsachgemäße oder unzureichende Wartung verursacht wurden, z. B. durch Materialkorrosion, Verwendung aggressiver Reinigungsmittel oder inkompatibler Produkte, durch Befestigungen, die von anderen Dritten als dem autorisierten Wiederverkäufer vorgenommen wurden;
9. Mängel aufgrund von Unfällen und anderen Ereignissen, die nicht durch Mängel verursacht wurden, die unter diese Garantie fallen;
10. Mängel, die durch unvorsichtigen Transport des Produkts verursacht wurden (die Verantwortung liegt beim Kurier);
11. Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs des STIGA Mähroboters sichtbar oder leicht erkennbar waren;
12. Veränderungen aufgrund von Umwelt-, Klima- oder sonstigen Bedingungen;
Diese Garantie gilt ausschließlich für den Käufer, wie sie sich aus der Registrierung auf der Website www.stiga.com/de/ ergibt.
STIGA haftet im Rahmen dieser Garantie nicht für Schäden jeglicher Art, da seine Haftung auf die in dieser Garantie ausdrücklich genannten Abhilfemaßnahmen beschränkt ist, es sei denn, die geltenden Gesetze sehen etwas anderes vor. Insbesondere sind indirekte Folgeschäden oder zufällige Schäden ausgeschlossen.
Im Falle eines Garantieaustauschs eines Mähroboters:
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Der ersetzte Mähroboter profitiert nicht von einer neuen herkömmlichen Garantie gemäß den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen;
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der ersetzte Mähroboter geht in das Eigentum von Stiga über.
2.3 Beschwerdeverfahren
Um einen Anspruch im Rahmen dieser Garantie ordnungsgemäß geltend zu machen, wird das folgende Verfahren unter Androhung des Verfalls befolgt. Die ordnungsgemäße Durchführung des folgenden Verfahrens ermöglicht die Inanspruchnahme der Garantie, sofern der Mangel von STIGA gemäß diesem Dokument erkannt wird.
Um einen Anspruch wegen eines Mangels und/oder eines Fehlers am Rasenmähroboter geltend zu machen, muss der Käufer innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung des Mangels und/oder Fehlers einen autorisierten Händler kontaktieren. Der Käufer verpflichtet sich, den STIGA-Mähroboter nach Feststellung des Mangels nicht mehr zu verwenden.
Der Käufer verpflichtet sich, die Anweisungen des autorisierten Händlers zu befolgen und den Rasenmähroboter sauber an den autorisierten Händler zurückzugeben, zusammen mit:
1. Kopie des Buchungsbelegs über den Kauf des Mähroboters und/oder eines gleichwertigen Dokuments, das die Identifikationsnummer, den Typ und das Modell des Mähroboters STIGA, das Kaufdatum, das Lieferdatum des Mähroboters, den Namen des Käufers und den Lieferort des Mähroboters angibt;
2. Nachweis der Registrierung des STIGA Mähroboters auf der STIGA Website;
3. Nachweis der jährlichen Wartung des Mähroboters;
4. eine ausführliche Beschreibung des Mangels;
5. Angabe, ob ein Wille zur Rückgabe des Mähroboters besteht, wenn die Garantie nicht als wirksam anerkannt wurde.
Das Vorliegen des Mangels wird von STIGA oder von ihr beauftragten Mitarbeitern überprüft; daher unterliegt die Wirksamkeit der Garantie gemäß und für die Zwecke dieses Dokuments stets der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch STIGA.
3. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEIT
Diese Garantie unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung dieser Garantie ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.
Allgemeine Garantie STIGA Mähroboter - A 4 | A 8
Diese allgemeine Garantie gilt für die Motoren, ePower-Batterien und elektronischen Teile der STIGA-Mähroboter, wie unten definiert, die zwischen dem 1. März 2025 und dem 31. Dezember 2025 (im Folgenden "Kaufzeitraum") erworben und auf der offiziellen STIGA-Website www.stiga.com registriert wurden.
Diese Garantie gilt zusätzlich zu den Garantien, die durch zwingende gesetzliche Bestimmungen gewährt werden. Alle Gewährleistungsrechte, die sich aus zwingenden, jeweils geltenden Gesetzen oder Vorschriften ergeben, bleiben davon unberührt. Die Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Garantie berührt nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantie
DEFINITIONEN
Für die Zwecke dieser allegemeinen Garantie haben die folgenden Begriffe die entsprechende Bedeutung:
"Autorisierter Vertragshändler": bezeichnet einen der unter www.stiga.com/de/haendler-finden angezeigten autorisierten Servicepartner
"ePower-Batterie": bezeichnet die im Mähroboter installierte(n) Batterie(n).
"Elektronische Teile": umfasst die Hauptplatine, die Stromversorgungsplatine, die Spulenplatine, die Stoß- und Hebesensorplatine, die GNSS-Platine und die Ladeplatine.
"Käufer": bezeichnet die natürliche Person, die i. den Mähroboter für persönliche und nicht gewerbliche Zwecke erwirbt und ii. ihr persönliches Konto einrichtet und den erworbenen Mähroboter auf der STIGA-Website registriert.
"Kaufdatum": bezeichnet das Kaufdatum des STIGA-Robotermähers, das auf dem Kaufbeleg oder einem gleichwertigen Dokument angegeben ist.
"Mähroboter": bezeichnet die nachstehend aufgeführten autonomen Mähroboter von STIGA, die auf der STIGA-Website erhältlich sind:
2R7101428/ST1
A 4
2R7101428/UKS
A 4
2R7101528/ST1
A 8
2R7101528/UKS
A 8
"STIGA": STIGA S.p.A., mit eingetragenem Sitz in 31033 Castelfranco Veneto (TV), Steuer-Nr. 07684381002.
"STIGA-Website": bezeichnet das E-Commerce-Angebot von STIGA auf der Website
"Garantiezeit": ein Zeitraum, der mit dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung oder einer eventuellen weiteren, von der STIGA Group gewährten Garantie für den STIGA-Mähroboter beginnt (unter Ausschluss eventueller allgemeiner Garantien, Verlängerungen oder Verlängerungen, die von Dritten angeboten werden) und bis zu einer maximalen Gesamtgarantiezeit (unter Berücksichtigung sowohl der gesetzlichen Gewährleistung als auch der allgemeinen Garantie) von drei (3) Jahren ab dem Kaufdatum oder, begrenzt auf ePower-Akkus, bis zu einer maximalen Anzahl von 1.000 Ladezyklen, je nachdem, was zuerst eintritt.
"Garantie": diese herkömmliche Garantie.
2. GARANTIE-BEDINGUNGEN
2.1 Thema und Begriff
STIGA garantiert die elektronischen Teile, die ePower-Batterie sowie den Motor des Mähroboters für die Dauer der Garantiezeit gemäß den unten aufgeführten Bedingungen und Einschränkungen gegen Mängel und/oder Nichtkonformitäten.
Begrenzt auf ePower-Akkus: Es wird davon ausgegangen, dass die ePower-Batterien vergänglich sind und ihre Ladekapazität im Laufe der Zeit abnimmt, wodurch sich die Arbeitsautonomie des Mähroboters verringert, ohne dass sein Betrieb beeinträchtigt wird. STIGA garantiert hiermit, dass die ePower-Batterien für die Dauer der Garantiezeit oder für maximal 1.000 Ladezyklen, je nachdem, was zuerst eintritt, keine Mängel aufweisen.
2.2 Bedingungen und Inhalt der Garantie
Voraussetzung für diese Garantie ist, dass alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
der Käufer kauft den STIGA-Mähroboter während des Kaufzeitraums; und
dass der Käufer den STIGA Mähroboter spätestens 30 Tage nach dem Kaufdatum auf der STIGA-Website registriert. Das Hochladen des Kaufbelegs ist erforderlich.
Der Käufer hält sich an das nachstehend beschriebene Reklamationsverfahren.
Für den Fall, dass STIGA oder der autorisierte Vertragspartner nach der Inspektion des Mähroboters das Vorhandensein der angeblichen Nichtkonformität oder des Mangels an den elektronischen Teilen, dem ePower-Akku oder dem Motor, den der Käufer gemäß dem unten beschriebenen Verfahren geltend gemacht hat, bestätigt, bietet STIGA nach eigenem Ermessen eine der folgenden alternativen Abhilfemöglichkeiten an:
den Mähroboter oder seine defekten Teile kostenlos zu reparieren; oder
kostenloser Ersatz des Mähroboters oder der defekten Teile; oder
falls der als defekt befundene Mährobotertyp nicht verfügbar ist, ersetzt STIGA den defekten Mähroboter (oder Teile davon) durch einen ähnlichen Mähroboter, der den gleichen Wert hat.
Im Falle des Austauschs eines Mähroboters im Rahmen dieser Garantie:
Für den auszutauschenden Mähroboter gilt keine neue herkömmliche Garantie gemäß den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen;
geht der ausgetauschte Mähroboter in das Eigentum von STIGA über.
Die Eingriffe, Reparaturen und Ersatzlieferungen im Rahmen dieser Garantie erfolgen ohne zusätzliche Kosten für den Käufer.
2.3 Die Garantie gilt nicht für
Spezifische Komponenten, die nicht zu den elektronischen Teilen, dem Motor oder der/den ePower-Batterie(n) des Mähroboters gehören, jedoch Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen, wie z. B. Messer, Räder und Dichtungen sowie jegliches Zubehör. Es versteht sich von selbst, dass solche Komponenten nicht von dieser konventionellen Garantie abgedeckt sind, sondern in der gesetzlichen Gewährleistung enthalten sind;
Falls STIGA oder der Vertragshändler den Mangel oder die Nichtkonformität nach der Inspektion des Mähroboters weder anerkennen noch bestätigen;
Ladestation, Verkabelung und Tastatur;
Nicht originale STIGA Mähroboter oder solche, die nicht über die STIGA Website oder von einem autorisierten Händler gekauft wurden;
Mähroboter, die zur Bemusterung und/oder Vorführung verwendet werden; die dem Käufer als vorübergehender Ersatz ausgeliehen oder zur Verfügung gestellt werden;
Mähroboter, die vom Käufer oder von Dritten verändert wurden;
Defekte, die durch normalen Gebrauch entstehen;
Defekte, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Mähroboters verursacht werden;
Defekte, die durch falsche oder unzureichende Wartung verursacht werden, wie z.B. fehlende jährliche Wartung durch eine von STIGA autorisierte Servicestelle, Defekte, die durch Materialkorrosion, Verwendung von aggressiven Reinigungsmitteln oder inkompatiblen Produkten entstehen, durch Befestigungen, die von Dritten, die nicht Servicepartner von STIGA sind, durchgeführt werden;
Mängel, die auf Unfälle und andere Ereignisse zurückzuführen sind, die nicht durch einen der von dieser Garantie abgedeckten Mängel verursacht wurden;
Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs des STIGA Mähroboters sichtbar oder leicht feststellbar waren;
Veränderungen aufgrund von Umwelt-, Klima- oder anderen Bedingungen;
Diese Garantie gilt ausschließlich für den Käufer, da sie sich aus der Registrierung auf der STIGA-Website ergibt.
STIGA haftet im Rahmen dieser Garantie nicht für Schäden jeglicher Art, da ihre Haftung auf die in dieser Garantie ausdrücklich angegebenen Abhilfemaßnahmen beschränkt ist, sofern die geltenden Gesetze nichts anderes vorsehen. Insbesondere sind indirekte Schäden, Folgeschäden oder zufällige Schäden ausgeschlossen.
2.4 Anspruchsverfahren
Um einen Anspruch im Rahmen dieser Garantie ordnungsgemäß geltend zu machen, muss der Käufer unter Androhung der Verwirkung das nachstehende Antragsverfahren befolgen.
Um einen Mangel und/oder eine Nichtkonformität des Mähroboters zu reklamieren, muss sich der Käufer innerhalb von 15 Tagen nach seiner Entdeckung an einen autorisierten Händler wenden. Der Käufer verpflichtet sich, den STIGA-Mähroboter nach der Feststellung des Mangels nicht mehr zu benutzen.
Der Käufer verpflichtet sich, den Mähroboter in sauberem Zustand und gemäß den Anweisungen des Vertragshändlers an den Vertragshändler zurückzusenden, zusammen mit
eine Kopie des Rechnungsbelegs über den Kauf des Mähroboters und/oder eines gleichwertigen Dokuments, aus dem die Kenndaten, der Typ und das Modell des STIGA-Robotermähers, das Kaufdatum, das Lieferdatum des Mähroboters, der Name des Käufers und der Lieferort des Mähroboters hervorgehen;
Nachweis der Registrierung des STIGA-Robotermähers auf der STIGA-Website;
eine ausführliche Beschreibung des Mangels.
Das Vorhandensein des Mangels wird von STIGA oder dem autorisierten Vertragspartner überprüft und festgestellt.
Die Wirksamkeit dieser Garantie gemäß und im Sinne dieses Dokuments setzt immer eine vorherige Prüfung und Genehmigung durch STIGA voraus und hängt von der Anerkennung und Bestätigung des Mangels durch STIGA ab.
Der Vertragshändler informiert den Käufer, wenn der am STIGA-Robotermäher festgestellte Defekt nicht unter diese herkömmliche Garantie fällt. In diesem Fall muss der Käufer den Vertragshändler über seine Absicht informieren, die Reparatur auf eigene Kosten durchzuführen, oder den STIGA-Mähroboter innerhalb von fünf (5) Tagen beim Vertragshändler abholen.
3. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEIT
Diese Garantie unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat.
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Gültigkeit, der Auslegung oder der Ausführung dieser Garantie ergeben oder damit zusammenhängen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts des Landes, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat.