Zusätzliche Garantie STIGA Mähroboter

Diese konventionelle Garantie gilt für die Motoren und elektronischen Teile aller STIGA Mähroboter, sowohl kabelgeführter als auch autonomer Mähroboter, die zwischen dem 1.September 2022 und dem 31. Dezember 2024 gekauft und auf der offiziellen STIGA Website www.stiga.com/at/  registriert wurden.


Diese Garantie soll zusätzlich zu den Garantien gelten, die durch zwingende gesetzliche Bestimmungen vorgesehen sind. Alle Gewährleistungsrechte, die nach zwingenden Gesetzen oder Vorschriften gewährt werden, die von Zeit zu Zeit innerhalb des Staates gelten, in dem der Kauf getätigt wurde, bleiben unberührt. Es wird davon ausgegangen, dass die Nichtigkeit, Illegitimität, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Garantie gemäß den geltenden nationalen Gesetzen die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantie nicht berührt.


  1. DEFINITIONEN


Käufer: die natürliche Person, die den STIGA Mähroboter auf der Website www.stiga.com/at/  registriert hat.
"Kaufdatum": das Originalkaufdatum des STIGA Mähroboters beim autorisierten Reseller, wie unten definiert und auf dem Kaufbeleg oder einem gleichwertigen Dokument angegeben.
"Laufzeit": [36] Monate ab Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung oder ab Ablauf eventueller weiterer offizieller, von der STIGA-Gruppe bereitgestellter, herkömmlicher Garantieaktionen von STIGA bezüglich des STIGA-Robotermähers (ausgenommen ggf. herkömmliche Gewährleistungen, Verlängerungen oder Verlängerungen der gesetzlichen Gewährleistung durch Dritte) und bis zu einer Gesamtgarantiezeit (sowohl unter Berücksichtigung der gesetzlichen als auch der herkömmlichen Gewährleistung) von 5 Jahren ab dem jeweiligen Kauf.

"Garantie": diese herkömmliche Garantie.
"STIGA": der Bürge (Stiga S.p.A, mit Sitz in 31033 Castelfranco Veneto (TV), Umsatzsteuer-Nr.07684381002).
Mähroboter“: sowohl kabelgeführte als auch autonome Mähroboter von STIGA nachstehend aufgeführt:
[*2R3101118/ST1, 2R3101018/ST2, 2R3102018/ST2, 2R7102028/ST1, 2R9102028/ST1, 2R9106028/ST1, 2R3100018/ST1,  2R5106018/ST1, 2R7101128/ST1, 2R7101228/ST1, 2R7101028/ST2, 2R9106128/ST1, 2R9106228/ST12R5106018/ST1, 2R7101028/ST2, 2R7101128/ST1, 2R7101228/ST1, 2R9106128/ST1, 2R9106228/ST1
auch einsehbar unter www.stiga.com/at/produkte/mahen/roboter.html

"Autorisierter Reseller": autorisierter STIGA-Wiederverkäufer, bei dem das Produkt gekauft wurde, und/oder das nächstgelegene autorisierte Servicezentrum, wie unter www.stiga.com/at/geschaft-finden  angegeben.



2. GARANTIEBEDINGUNGEN

2.1 Gegenstand und Laufzeit der Gewährleistung


STIGA garantiert die Elektronikteile sowie die Motoren der Mähroboter gegen Herstellungs- und Materialmängel nach den unten aufgeführten Bedingungen, Einschränkungen und Bedingungen. Diese Garantie unterliegt der Erfüllung aller folgenden Voraussetzungen:


1. der STIGA Mähroboter zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2024 von einem autorisierten STIGA-Händler gekauft wird und
2. der STIGA Mähroboter spätestens 30 Tage ab Kaufdatum auf www.stiga.com/at/produktregistrierung  registriert ist und
3. die jährliche Wartung durchgeführt wurde und der Besteller dies nachweisen kann.
Die Garantie gilt für die gesamte oben definierte Laufzeit und gilt ausschließlich zugunsten des Käufers.


2. 2 Inhalt und Einschränkung dieser Gewährleistung

Für den Fall, dass STIGA einen Mangel oder Defekt an den elektronischen Bauteilen oder dem Motor des Mähroboters feststellt, der gemäß diesem Dokument rechtswirksam geltend gemacht wurde, stellt STIGA dem Käufer nach eigenem Ermessen eine der folgenden alternativen Abhilfen zur Verfügung:
1. den Mähroboter oder seine defekten Teile unentgeltlich reparieren oder
2. unentgeltlicher Austausch des Mähroboters oder der defekten Teile davon; oder
3. Sollte der defekte Mähroboter nicht verfügbar sein, ersetzt STIGA den defekten Mähroboter (oder Teile davon) durch einen vergleichbaren Mähroboter mit gleichem Wert.
Die Eingriffe, Reparaturen und Ersatzleistungen, soweit sie unter diese Garantie fallen, erfolgen ohne zusätzliche Kosten für den Käufer.


Die Garantie gilt nicht für:

1. Spezifische Bauteile, ausgenommen elektronische Teile oder Motoren des Mähroboters, jedoch nicht Teile, die normalem Verschleiß unterliegen, wie z. B. Klingen, Räder und Dichtungen sowie sämtliches Zubehör. Es versteht sich von selbst, dass solche Komponenten in vollem Umfang von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt bleiben.
2. ePower-Batterien, wobei davon ausgegangen wird, dass die Batterien von der gesetzlichen Garantie oder den spezifischen Garantierichtlinien von STIGA für ePower-Batterien abgedeckt sind, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist;
3. Nicht originale STIGA Mähroboter oder solche, die von einem nicht autorisierten STIGA-Händler gekauft wurden;
4. Mähroboter für die Probenahme und/oder Anzeige;
5. Mähroboter, die vom Käufer oder von Dritten modifiziert wurden;
6. Mängel, die sich aus dem normalen Gebrauch ergeben;
7. Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Mähroboters verursacht wurden;
8. Mängel, die durch unsachgemäße oder unzureichende Wartung verursacht wurden, z. B. durch Materialkorrosion, Verwendung aggressiver Reinigungsmittel oder inkompatibler Produkte, durch Befestigungen, die von anderen Dritten als dem autorisierten Wiederverkäufer vorgenommen wurden;
9. Mängel aufgrund von Unfällen und anderen Ereignissen, die nicht durch Mängel verursacht wurden, die unter diese Garantie fallen;
10. Mängel, die durch unvorsichtigen Transport des Produkts verursacht wurden (die Verantwortung liegt beim Kurier);
11. Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs des STIGA Mähroboters sichtbar oder leicht erkennbar waren;
12. Veränderungen aufgrund von Umwelt-, Klima- oder sonstigen Bedingungen;


Diese Garantie gilt ausschließlich für den Käufer, wie sie sich aus der Registrierung auf der Website www.stiga.com/at/ ergibt.


STIGA haftet im Rahmen dieser Garantie nicht für Schäden jeglicher Art, da seine Haftung auf die in dieser Garantie ausdrücklich genannten Abhilfemaßnahmen beschränkt ist, es sei denn, die geltenden Gesetze sehen etwas anderes vor. Insbesondere sind indirekte, Folgeschäden oder zufällige Schäden ausgeschlossen.


2.3 Beschwerdeverfahren

Um einen Anspruch im Rahmen dieser Garantie ordnungsgemäß geltend zu machen, wird das folgende Verfahren unter Androhung des Verfalls befolgt. Die ordnungsgemäße Durchführung des folgenden Verfahrens ermöglicht die Inanspruchnahme der Garantie, sofern der Mangel von STIGA gemäß diesem Dokument erkannt wird.


Zur Beanstandung eines Mangels und/oder Defekts des Mähroboters hat der Käufer innerhalb der Frist einen autorisierten STIGA-Händler zu kontaktieren, der den angeblich defekten Mähroboter in gutem Reinigungszustand liefert, zusammen mit:


1. Kopie des Buchungsbelegs über den Kauf des Mähroboters und/oder eines gleichwertigen Dokuments, das die Identifikationsnummer, den Typ und das Modell des Mähroboters STIGA, das Kaufdatum, das Lieferdatum des Mähroboters, den Namen des Käufers und den Lieferort des Mähroboters angibt;
2. Nachweis der Registrierung des STIGA Mähroboters auf der STIGA Website;
3. Nachweis der jährlichen Wartung des Mähroboters;
4. eine ausführliche Beschreibung des Mangels;
5. Angabe, ob ein Wille zur Rückgabe des Mähroboters besteht, wenn die Garantie nicht als wirksam anerkannt wurde.


Das Vorliegen des Mangels wird von STIGA oder von ihr beauftragten Mitarbeitern überprüft; daher unterliegt die Wirksamkeit der Garantie gemäß und für die Zwecke dieses Dokuments stets der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch STIGA.


3. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEIT

Diese Garantie unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung dieser Garantie ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.

Wir, STIGA Österreich bieten Ihnen zusätzlich zu den Garantien des Headquarters: 

  • 2 Jahre Garantie auf Messer/Klingen, Räder und Dichtungen

  • 5 Jahre Garantie auf die Elektronik sowie den Motor

  • 3 Jahre Garantie auf die Batterie des STIGA Mähroboters

  • 2 Jahre Garantie auf die Dockingstation (Halterung)

  • 1 Jahr Garantie auf Ersatzteile

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